Abnahmelärmmessung Industrie- und Gewerbelärm

Abnahmelärmmessung Industrie- und Gewerbelärm dBAkustik.ch

Kanton St. Gallen, Abnahmelärmmessung Absauganlage für Holzspäne

Ein Holzverarbeitungsbetrieb im Toggenburg benötigt eine Abnahmelärmmessung für die Absauganlage der Holzspäne. Eine solche Anlage fällt unter Anhang 6 der eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung (LSV), in welcher die Grenzwerte für Industrie- und Gewerbelärm enthalten sind.

dBAkustik hat dazu am exponiertesten Wohnhaus die Lärmimmissionen der Absauganlage gemessen und danach beurteilt. Für die Lärmmessungen wurde ein geeichtes und kalibriertes Messgerät der Klasse 1 eingesetzt. Die Auswertungen im Messbericht dienen der Vollzugsbehörde dazu, dem Unternehmen die definitive Bewilligung zu erteilen. Würden die Grenzwerte überschritten, könnten gestützt auf die Lärmmessungen, Massnahmen definiert werden. Dazu gehören z. B. die Einhausung einer Anlage, der Betrieb mit geringeren Lärmimmissionen oder die zeitliche Einschränkung der Arbeiten, insbesondere in der Nacht.

Benötigen Sie eine Abnahmelärmmessung für eine Ihrer Anlagen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gerne beraten wir Sie zum weiteren Vorgehen.
055 244 10 10 oder stefan.stangl@dbakustik.ch

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