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Parkplatzlärm / Lärm Tiefgarage

Parkplatzlärm oder der Lärm von Tiefgaragen werden nach Anhang 6 der eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung (Industrie- und Gewerbelärm) beurteilt. Die Berechnungsweisen sind in der Schweizer Norm SN 640 578 geregelt.

Berechnung von Parkplatzlärm und Tiefgaragenlärm

Massgebende Berechnungsparameter sind u.a. die Anzahl der Parkplätze, die Anzahl Wechsel pro Parkplatz und Stunde, die Verteilung dieser Wechsel auf den Tages- und Nachtbereich (07 – 19 resp. 19 -07 Uhr) sowie der Verwendungszweck des Parkplatzes. Neben der eigentlichen Parkplatzfläche sind zudem die Zu- und Wegfahrten und bei Tiefgaragen, die offenen Flächen als Lärmquellen zu berücksichtigen.

Die Berechnung der Immissionen von Parkplatzlärm und Tiefgaragenlärm an den exponiertesten Empfangspunkten kann bei einfachen Anlagen mit rechteckigem Grundriss mit einer Excel-Tabelle erfolgen. dBAkustik verwendet üblicherweise die dreidimensionale Berechnungssoftware CadnaA. Damit lassen sich nach Vorliegen des Berechnungsmodells einfach Lärmschutzmassnahmen prüfen.

dBAkustik ermittelt für Sie die massgebenden Emissionsdaten, berechnet die Wechsel pro Parkplatz und Stunde, erstellt das Berechnungsmodell, führt die Berechnungen und Beurteilung durch und erstellt den verlangten Nachweis.

Benötigen Sie Lärmberechnungen für Ihr Projekt oder im Rahmen von Einsprachen? Dann nehmen Sie Kontakt mit dBAkustik auf.
Gerne erstellen wir für Sie eine angepasste Offerte und beraten Sie zum weiteren Vorgehen.

Referenz Lärmberechnungen zu Parkplatzlärm (PDF)
Link Lärmberechnungen zu Parkplatzlärm (FALS ZH)

Referenzen:
Kanton Schwyz: Unteriberg, saisonaler Parkplatz Studen
Kanton Schwyz: Wollerau, Parkplatz Erlenmoos im Zusammenhang mit Sportanlage
Kanton Zürich: Dielsdorf, Lärmprognose Spital
Kanton Zürich: Bonstetten, Lärmprognose Parkplatz Restaurationsbetrieb
Kanton Zürich: Bülach, Lärmschutznachweis Tiefgarage Wohnüberbauung


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