Zürich, Lärmgutachten Alltagslärm für Tierpension

Hundegebell Tierlärm dBAkustik.ch

Lärmgutachten Kanton Zürich Alltagslärm Hundegebell

In einem privaten Wohnhaus in Ellg (Kanton Zürich) ist eine Tierpension für Hunde und Katzen geplant. Die Nachbarn befürchten insbesondere Lärm durch Hundegebell. Im Auftrag der Betreiber ist ein Lärmgutachten zum Hundegebell zu erstellen und den zu erwartenden Lärm mit dem Berechnungstool für Alltagslärm des Bundesamtes für Umwelt zu prognostizieren und zu beurteilen.

Beim Alltagslärm, unter welchen z.B. auch Lärmimmissionen  von Kirchen- und Kuhglocken, Rasenmäher oder die Nutztierhaltung fallen, handelt es sich um eine Lärmart, welche ohne Lärmgrenzwerte auskommt. Die Beurteilung erfolgt im Berechnungstool im Sinne einer Einzelfallbeurteilung nach Artikel 15 des Umweltschutzgesetzes (USG) sowie nach Art. 40 Abs. 3 der eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung (LSV). Gestützt auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung sind bei einer solchen Beurteilung der Charakter des Lärms, der Zeitpunkt der Lärmimmissionen, die Häufigkeit des Lärms, die Lärmempfindlichkeit und die Lärmvorbelastung der Zone zu berücksichtigen.

Benötigen Sie ein Lärmgutachten oder eine Lärmprognose oder für die Erstellung einer neuen Anlage? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gerne erstellen wir für Sie eine individuelle Offerte und beraten Sie zum weiteren Vorgehen.

 

Link Lärmschutz Kanton Zürich
Link BAFU Alltagslärm

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