Lärmgutachten Photovoltaik-Module auf Lärmschutzwand

Felsberg – Domat/Ems, Lärmberechnungen zu Ergänzung Lärmschutzwand mit Photovoltaik-Anlage
Seit dem 1. Oktober 2022 verpflichtet Artikel 45b des Energiegesetzes den Bund, geeignete Infrastrukturoberflächen bis 2030 optimal zur Solarstromnutzung auszurüsten. Energieunternehmen können auf Flächen entlang von Nationalstrassen Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energie errichten.
Im Abschnitt Felsberg – Domat/Ems entlang der Autobahn N3 wird ein Abschnitt von ca. 1’100 m Länge mit senkrechten und geneigten Solarzellen für die Stromproduktion ausgestattet. Die Lärmschutzwand ist hier gegen Süden ausgerichtet und wird auch im Winter optimal von der flachstehenden Sonne angeschienen.
dBAkustik hat dazu das Lärmgutachten verfasst. Die glatten Solarmodule können gegenüber Gebäuden südlich der Lärmschutzwand, Lärmreflexionen erzeugen. Die Gebäude nördlich der Autobahn profitieren von geringeren Lärmbelastungen, da die erhöhte Lärmschutzwand einen besseren Lärmschutz ergibt. Die Lärmberechnungen mit einem dreidimensionalen Berechnungsmodell für verschiedene Varianten zeigen die Wirkungen an den umliegenden Gebäuden detailliert auf. Das Lärmgutachten wird vom ASTRA (Bundesamt für Strassen) verlangt, da diese Behörde für den Lärmschutz entlang der Nationalstrassen verantwortlich ist.
Benötigen Sie ein Lärmgutachten oder Lärmberechnungen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gerne beraten wir Sie zum weiteren Vorgehen.
055 244 10 10 oder stefan.stangl@dbakustik.ch
Foto: Lärmschutzwand mit bereits montierten Halterungen für die Photovoltaik-Module
