Zug (ZG), Lärmschutznachweis Mehrfamilienhaus

Zug Lärmschutznachweis dBAkustik Strassenverkehrslärm

Zug: Lärmschutznachweis Neubau Mehrfamilienhaus

In Zug ist an einer lärmigen Strasse der Neubau eines Mehrfamilienhauses geplant. Aus dem kantonalen Lärmbelastungskataster ist ersichtlich, dass an diesem Strassenabschnitt die massgebenden Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Für das Zuger Architekturbüro Burkard Burkard AG erstellte dBAkustik den Lärmschutznachweis bezüglich Strassenverkehrslärm. Dabei wurden in der Mitte der exponiertesten Fenster die Lärmimmissionen aus Strassenverkehrslärm geschossweise und pro Fenster berechnet und anschliessend nach den Grenzwerten von Anhang 3 der eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung (LSV) sowie nach der kantonalen Vollzugspraxis beurteilt und die Lärmschutzmassnahmen bestimmt. Der Lärmschutznachweis ist Bestandteil der Projektunterlagen zur Erlangung einer Baubewilligung im Kanton Zug.
PS: Im Februar 2016 wurde mit dem Aushub begonnen.

Der Lärmschutznachweis dient anschliessend zur Erstellung des Schallschutznachweises nach der SIA-Norm 181. Mit den ermittelten Pegeln an den einzelnen Fenstern kann berechnet werden, welche Schalldämmwerte die zukünftigen Fenster am Neubau aufweisen müssen, damit der verlangte Schallschutz für die Bewohner erzielt wird.

Benötigen Sie einen Lärmschutznachweis oder einen Schallschutznachweis für Ihr Projekt? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gerne erstellen wir für Sie eine angepasste Offerte und beraten Sie zum weiteren Vorgehen.

Link Lärmschutz Kanton Zug
Link Lärmschutznachweis
Link Schallschutznachweis

Zug Lärmschutznachweis dBAkustik Strassenverkehrslärm

Scroll To Top