Zürich, Lärmmessung und Lärmgutachten zu Lärm von Kirchenglocken

Kirchenglocken Lärm dBAkustik

Kirchenglockenlärm: Lärmermittlung Frühgeläut am Sonntag

Nachbarn der reformierte Kirche Fällanden (Kanton Zürich) sind der Ansicht, dass das Frühgeläut der Kirchenglocken um 9 Uhr zu laut ist und stört. Im Auftrag der Gemeinde wurde das Glockengeläut am Haus eines Nachbarn mit einem Lärmmessgerät gemessen. Die ermittelten Pegel dienten danach bei der Erstellung eines Lärmgutachtens, welches nach der Vollzugsrichtlinie  Alltagslärm des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) erstellt wurde. Die eigentliche Beurteilung erfolgte dabei mit dem zugehörigen Berechnungstool.

Unter Alltagslärm fallen zahlreiche Geräusche, für welche die eidgenössische Lärmschutz-Verodnung (LSV) keine Lärmgrenzwerte kennt.  Darunter fallen z.B. die Lärmimmissionen von Kuhglocken, Hundegebell, Rasenmäher oder die Nutztierhaltung. Die Ermittlung erfolgt mit dem Berechnungstool im Sinne der Einzelfallbeurteilung nach Artikel 15 des Umweltschutzgesetzes (USG) sowie nach Art. 40 Abs. 3 der eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung. Gestützt auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtes sind bei einer solchen Beurteilung der Charakter des Lärms, der Zeitpunkt der Lärmimmissionen, die Häufigkeit des Lärms, die Lärmempfindlichkeit und die Lärmvorbelastung des Gebietes zu berücksichtigen.

Benötigen Sie ein Lärmgutachten oder eine Lärmprognose? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gerne erstellen wir für Sie eine individuelle Offerte und beraten Sie zum weiteren Vorgehen.

Link Lärmschutz Kanton Zürich
Link BAFU Alltagslärm

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