Luzern, Schallschutznachweis SIA 181

Luzern Schallschutznachweis SIA 181 dBAkustik

Schallschutznachweis für Mehrfamilienhaus mit Kindergarten in Luzern

In Luzern ist der Bau eines Mehrfamilienhauses mit Kindergarten im Erdgeschoss geplant. Im Rahmen der Baubewilligung muss nachgewiesen werden, dass die Trennbauteile (Wohnungstrennwände und Geschossdecken), die massgebenden Anforderungswerte bezüglich Schallschutz der SIA-Norm 181, Schallschutz im Hochbau, erfüllen. Mittels Berechnungen werden die einzelnen Bauteile überprüft und anschliessend wird der Schallschutznachweis erstellt. Für den Kindergarten wurden zudem Berechnungen bezüglich der Nachhallzeit und Vorschläge von Materialien zur Verbesserung der Sprachverständlichkeit gemacht.

Bei den Berechnungen nach der SIA Norm 181 zu den Trennwänden zwischen den Wohnungen werden die Materialisierung, die Fläche sowie die Raumvolumen berücksichtigt. Bei der Überprüfung der Trittschalldämmung wird neben der Stärke der Rohdecke, auch der darüber liegende Aufbau mit dem schwimmend verlegten Unterlagsboden in den Berechnungen berücksichtigt.

Je nach Gebäudeart gelten die Mindestanforderungen oder die erhöhten Anforderungen aus der SIA-Norm 181: Bei Reiheneinfamilienhäusern oder bei Stockwerkeigentum gelten automatisch die erhöhten Anforderungen an die Schalldämmung zwischen Wohneinheiten.

Benötigen Sie für Ihr Projekt einen Schallschutznachweis oder Berechnungen zur Nachhallzeit? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gerne erstellen wir für Sie eine passende Offerte und beraten Sie beim weiteren Vorgehen.

Link Kanton Luzern (Schallschutz)
Referenzblatt Schallschutznachweis nach SIA-Norm 181 (PDF)

Luzern Schallschutznachweis SIA 181 dBAkustik

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