Neudorf, Lärmschutznachweis Kanton Luzern

Luzern Lärmschutznachweis dBAkustik Strassenverkehrslärm

Kanton Luzern: Lärmschutznachweis für Neubau Mehrfamilienhaus

In Neudorf (Kanton Luzern) ist an einer verkehrsreichen Kantonsstrasse der Neubau eines Mehrfamilienhauses geplant. Die Bewilligungsbehörde verlangt darum die Erstellung eines Lärmschutznachweises bezüglich Strassenverkehrslärm. Bei den Lärmberechnungen für die Truttmann Reichenbach Architekten wurden in der Mitte aller exponiertesten Fenster die Lärmimmissionen aus Strassenverkehrslärm geschossweise ermittelt und anschliessend nach den Immissionsgrenzwerten von Anhang 3 der eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung (LSV) sowie nach der kantonalen Vollzugspraxis beurteilt. Der Lärmschutznachweis ist Teil der Projektunterlagen zur Erlangung einer Baubewilligung im Kanton Luzern.

Der Lärmschutznachweis wird anschliessend zur Erstellung des Schallschutznachweises nach der SIA-Norm 181 benötigt. Mit den berechneten Lärmpegeln an den einzelnen Fenstern kann berechnet werden, welche Schalldämmwerte die neuen Fenster am geplanten Neubau aufweisen müssen, damit der verlangte Schallschutz nach Art. 32 LSV für die Bewohner erzielt wird.

Benötigen Sie für Ihr Projekt einen Lärmschutznachweis oder einen Schallschutznachweis? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gerne erstellen wir für Sie eine passende Offerte und beraten Sie beim weiteren Vorgehen.

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